So laben sich Correctiv und Co. am Futtertrog der Bundesregierung Steuergelder in Millionenhöhe für "unabhängigen" Journalismus

Von Kai Rebmann

Der Haushalt für das kommende Jahr stellt die Ampel einmal mehr vor eine Zerreißprobe. In der aktuellen Fassung befürchten nicht wenige – allen voran Finanzminister Christian Lindner (FDP) – dass die Bundesregierung mit ihrer Etatplanung zum zweiten Mal in Folge gegen die Verfassung verstoßen würde.

Die AfD-Fraktion im Bundestag nahm zuletzt hingegen den der breiten Öffentlichkeit eher weniger bekannten Haushaltstitel mit der Nummer 684 15 unter die Lupe. Dort geht es um staatliche Finanzmittel, sprich Fördergelder, die laut offizieller Lesart für den Zweck der „Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz und strukturelle Förderung der journalistischen Arbeit“ bestimmt sind.

Warnung vor Förderung einer neuen ‚Staatspresse‘

In einer Kleinen Anfrage zur „Staatliche(n) Mitfinanzierung von Correctiv und anderen privaten Medienbetrieben“ sieht die AfD hierin die Förderung einer Staatspresse und verweist auf entsprechend negative Erfahrungen damit während der „DDR-kommunistischen und nationalsozialistischen Diktatur“.

Die Bundesregierung will davon nichts wissen und bezieht sich in ihren Antworten auf den insgesamt 28 Fragen umfassenden Katalog immer wieder – und zwar so oft, dass es schon wieder verdächtig ist – auf Artikel 5 des Grundgesetzes und die dort zementierte Pressefreiheit. Demnach würden aus dem Haushalt „weder journalistische Inhalte noch der Betrieb oder die Redaktionen von privaten Medien“ gefördert, wie die für Kultur und Medien zuständige Staatsministerin Claudia Roth (Grüne) windmühlenartig betont.

Stattdessen würden lediglich einzelne „Projekte“ gefördert, an denen die betreffenden Medienunternehmen in der einen oder anderen Weise beteiligt sind. Tatsächlich ist das freilich nicht viel mehr als ein betriebsinternes Wirtschaften von der rechten in die linke Hosentasche. Das ahnt auch die AfD und fragte deshalb unter anderem, „bis zu welchem Grad an staatlicher Finanzierung ein privater Medienbetrieb ‚eigenständig und unabhängig‘ vom Staat sein kann und ab welchem Grad diese Finanzmittel das Gegenteil bewirken“.

Oder anders formuliert: Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand die Hand beißt, die ihn füttert? Und die Antwort von Claudia Roth im Namen der Bundesregierung? Ja, Sie ahnen es sicher schon – „die Bundesregierung fördert keine journalistischen Inhalte und keinen Betrieb von privaten Medien“.

Bundesregierung investiert in ‚vielfältigen‘ Journalismus

Es lohnt sich also der Blick darauf, welche Medien bzw. „Projekte“ denn nun in den Genuss durch staatliche Förderung aus dem oben genannten Haushaltstitel kommen. Und siehe da, es sind in jedweder Hinsicht die üblichen Verdächtigen, sowohl die Medien an sich betreffend als auch die Bezeichnung der von diesen jeweils durchgeführten „Projekte“. Neben Correctiv („Lokaljournalismus qualifizieren, Demokratie stärken“, 198.500 Euro) finden sich dort unter anderem Medien und „Projekte“ wie Neue deutsche Medienmacher („Stark für Vielfalt“, 200.000 Euro), Deutsche Journalistenschule („Vertrauen durch Vielfalt“, 169.170 Euro) oder die umstrittene Kinder-Suchmaschine fragFINN („Wie gehen Nachrichten? Kinderreporter erklären Journalismus“, 300.000 Euro).

Faktisch ebenfalls unbeantwortet blieb dann auch die Frage, wie die staatlich geförderten Medien sicherstellen wollen, dass die bewilligten Mittel auch tatsächlich nur – und zwar ausschließlich – projektbezogen ausgegeben werden. Denn klar ist, dass jeder an einem solchen Projekt beteiligte Mitarbeiter von irgendjemandem bezahlt werden muss, und das wird in aller Regel der Arbeitgeber sein, sprich ein privater Medienbetrieb.

Kein Geld für Kampf gegen Linksextremismus

Verräterisch ist darüber hinaus der folgende Teil der Antwort von Claudia Roth: „Zeitweise wurden in dem Titel [Haushaltstitel 684 15] auch Mittel zur Umsetzung des vom Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossenen Maßnahmenkatalogs sowie Maßnahmen im Rahmen des ‚Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus‘ veranschlagt.“

Auch hier macht die Bundesregierung deutlich: Die vermeintlich einzige Gefahr für die Demokratie geht von rechts aus, vielleicht auch noch vom Islam – aber auf gar keinen Fall von links. Denn eine wie auch immer geartete Förderung zur Bekämpfung von Linksextremismus gab und gibt es in diesem Zusammenhang nicht.

Es kann demnach dahingestellt bleiben, ob die Bundesregierung private Medien direkt fördert, was ein klarer Verstoß gegen die Verfassung wäre, oder die entsprechenden staatlichen Mittel nur in „Projekte“ eben dieser Medien fließen lässt. Die Empfänger dieser Gelder waren und sind in der deutlich überwiegenden Mehrheit linientreue Medien bzw. „Projekte“, wie dieser Liste in der Antwort der Bundesregierung zu entnehmen ist.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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